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Sportversicherung

Sportversicherung für Vereine über die Mitgliedschaft im Radsportverband NRW

Durch Ihre Mitgliedschaft im Radsportverband NRW kann unser Verein und unsere Mitglieder die Leistungen aus dem Sportversicherungsvertrag in Anspruch nehmen.

Dieses umfassende Versicherungswerk wurde in den vergangenen zwei Jahren in Zusammenarbeit der ARAG, des Landessportbundes, der Stadt- und Kreissportbünde und der Fachverbände neu erarbeitet. Zahlreiche Leistungen wurden zugunsten der Vereine erhöht und den neuen Herausforderungen angepasst. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre (bis 2032).

Die Unterlagen stehen auf der Homepage des Radsportverbandes NRW im Downloadbereich zur Verfügung. Ebenso gibt es Infos aus dem Sportversicherungsbüro auf folgender Internetseite (Link zu ARAG).

Hinweis: der Sportversicherungsvertrag kommt bei allen satzungsgemäßen Tätigkeiten zur Anwendung. Diese sind normalerweise neben dem offiziellen Training auch Tagungen, Weiterbildungen, Vereinsfeste und die Durchführung von Veranstaltungen durch den Verein.

Außerhalb von offiziellen Terminen bei der privaten Ausübung des Radfahrens findet die private Tretradversicherung Anwendung, die jedes beim Radsportverband NRW gemeldete Mitglied in Anspruch nehmen kann (Rechtschutz – Haftpflicht – Unfall).

Zur Inanspruchnahme der Versicherung muss der Vorstand vom RC Sprinter Waltrop kontaktiert werden. Die Kontaktdaten für den Geschäftsführer und 1. Vorsitzenden befinden sich auf unserer Kontaktseite.